Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für durch Axxos AG erbrachte Aus- und Weiterbildungsleistungen       

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Aus- und Weiterbildungsleistungen, die durch die Axxos AG (nachfolgend: «Axxos») alleine oder zusammen mit einem oder mehreren Ausbildungspartnern öffentlich angeboten werden. Im Falle von Konflikten zwischen den AGB eines Ausbildungspartners und diesen AGB gehen diese AGB vor.

Diese AGB gelten grundsätzlich nicht für firmeninterne, nicht öffentliche Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (Inhouse-Schulungen). Für diese gelten die individuell vertraglich abgemachten Bedingungen.

Axxos behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die bei der Anmeldung für eine konkrete Veranstaltung gültige Fassung. Die aktuellen AGB können jederzeit auf der Axxos Website eingesehen werden.

Leistungen

Axxos erbringt Aus- und Weiterbildungsleistungen (z.B. in Form von Seminaren) gemäss den jeweiligen Ausschreibungen oder Kundenvereinbarungen. Axxos behält sich vor, im Ausnahmefall die vereinbarten Inhalte und die Durchführung aus lernspezifischen Gründen anzupassen, falls dadurch das Ausbildungsziel für die Teilnehmenden optimaler erreicht werden kann. Soweit Ausschreibungen oder Kundenvereinbarungen Regelungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen sie den AGB vor.

Anmeldung

Die Anmeldung für eine konkrete Veranstaltung ist verbindlich und erfolgt schriftlich (Brief oder E-Mail). Ungeachtet dessen gibt eine Anmeldung noch keinen Anspruch auf eine Teilnahme. Die Vertragsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmenden und Axxos kommt zustande, wenn die Anmeldung schriftlich durch Axxos bestätigt wurde (E-Mail).
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Axxos behält sich vor, bei ungenügender Anzahl Anmeldungen Weiterbildungen abzusagen oder zu verschieben (siehe «Annullation»).

Rücktritt/Abmeldung

Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail) und gilt als Rücktritt von der Vertragsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmenden und Axxos. Bei einem Rücktritt bis 10 Kalender-Tage vor Beginn der betreffenden Veranstaltung sind 30 % der Teilnahmegebühren geschuldet. Bei späteren Abmeldungen sowie bei Nichterscheinen ist der volle Betrag geschuldet bzw. es erfolgt keinerlei Rückerstattung. Bei Verhinderung kann die Anmeldung ohne Mehrkosten immer auf eine andere Person übertragen werden. Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen müssen auch für den Ersatzteilnehmenden erfüllt sein.

Umbuchungen

Umbuchungen auf eine andere Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung müssen schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail). Eine Umbuchung ist ohne Kostenfolge möglich, wenn diese mindestens 3 Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung erfolgt. Spätere Umbuchungen werden mit einem Administrationsbetrag von CHF 200.—verrechnet. Ist die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Unfall an einer Teilnahme verhindert (ärztliche Bescheinigung erforderlich), kann Axxos von der Erhebung des Administrationsbetrags absehen.

Austritt

Nimmt ein(e) Teilnehmende(r) nicht vollumfänglich, sondern nur teilweise an einer Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung teil, erfolgt keinerlei Rückerstattung der Teilnahmegebühren und es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Teilnahmezertifikats. Dies gilt ungeachtet der Gründe für den Austritt.

Annullation

Axxos ist berechtigt, die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen jederzeit – insbesondere im Fall des Nichterreichens einer jeweiligen Mindestteilnehmerzahl – zu annullieren. In solchen Fällen werden die Teilnehmenden spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung informiert. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig rückerstattet. Ein Anspruch auf weiterführende Entschädigung besteht nicht.

Nichterfüllung

Kann eine Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit eines Kursleiters) nicht durchgeführt werden, wird die Veranstaltung an einem Ausweichtermin durchgeführt. Teilnehmende, die den Ausweichtermin nicht wahrnehmen können, sind frei, vom Vertrag zurückzutreten; sie haben Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern die Mitteilung über den Rücktritt unverzüglich nach Notifizierung durch Axxos erfolgt.

Urheberrecht und Copyright

Sämtliche Urheber- und anderen Immaterialgüterrechte an den Informationen und Unterlagen aus den Aus- und Weiterbildungen liegen bei Axxos bzw. bei den jeweiligen Referentinnen und Referenten. Die Informationen und Unterlagen dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.

Zahlungsbedingungen

Für die in Rechnung gestellten Aus- und Weiterbildungsleistungen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Werden die Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden von der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Rechnung bleibt davon unberührt.

Datenschutz

Soweit Axxos persönliche Daten von Teilnehmenden bearbeitet, erfolgt dies unter Berücksichtigung und Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die entsprechenden Einzelheiten sind in der Axxos Datenschutzerklärung geregelt, die integraler Bestandteil dieser AGB bildet. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist zugänglich unter: https://www.axxos.ch/de/datenschutz/

Zertifikate

Axxos ist EDUQUA zertifiziert und damit auch sämtliche Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Alle Teilnehmenden erhalten ein Trainingszertifikat, das einerseits als Teilnahmebestätigung und andererseits als Nachweis des Besuchs des EDUQUA zertifizierten Trainings gilt.

Kein Beratungsverhältnis

Die Im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch Axxos erbrachten Leistungen stellen in keiner Weise Beratungen oder ähnliche Dienstleistungen dar. Zwischen den Teilnehmenden und Axxos kommt kein entsprechendes Auftragsverhältnis zustande und Axxos trifft keine entsprechende Haftung.

Versicherung

Bei allen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die durch Axxos angeboten werden, ist jeder Teilnehmende selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, usw.) verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen übernimmt Axxos keine Haftung.

Schlussbestimmungen

Sämtliche Beziehungen, auf die diese AGB anwendbar sind, unterstehen schweizerischem Recht.

Im Falle von Auseinandersetzungen ist stets zunächst der Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen. Im Übrigen ist der Gerichtsstand Aarau.

Aarau, 12.03.2025