Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für durch Axxos AG erbrachte Consulting Leistungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Beratungsdienstleistungen (Consultingleistungen), die durch die Axxos AG (nachfolgend: «Axxos») angeboten werden.

Axxos behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die beim Zustandekommen der Vertragsbeziehung (siehe unten) gültige Fassung. Die aktuellen AGB können jederzeit auf der Axxos Website eingesehen werden.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Soweit ein Kunde über Geschäftsbedingungen verfügt, die sich inhaltlich mit Regelungen dieser AGB überschneiden, sind die entsprechenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich gesamthaft zurückgewiesen.

Leistungen

Axxos erbringt Consultingleistungen gemäss den jeweiligen Offerten oder Kundenvereinbarungen. Axxos behält sich vor, im Ausnahmefall die vereinbarten Inhalte anzupassen oder eine neue Vorgehensweise zu unterbreiten, falls dadurch das vorgesehene Ziel für den Kunden nach Einschätzung von Axxos optimaler erreicht werden kann. Soweit Offerten oder Kundenvereinbarungen Regelungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen sie den AGB vor.

Mandatserteilung

Die Zusage seitens des Kunden für ein konkretes Mandat zur Erbringung von Consultingleistungen ist verbindlich und erfolgt schriftlich (gegengezeichnete Offerte, Beratungsvertrag, Brief oder E-Mail). Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Axxos kommt zustande, wenn das Mandat anschliessend schriftlich durch Axxos bestätigt wird (in der Regel per E-Mail).

Laufzeit

Mandate zur Erbringung von Consultingleistungen durch Axxos werden auf unbefristete Dauer erteilt. Sie können jederzeit gekündigt werden.

Kündigungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail) und wirken sich wie folgt aus:

  • Bei Kündigungen mit einer Vorlaufs-Frist von 10 Kalender-Tagen oder weniger ist der volle Betrag der für die Consultingleistungen veranschlagten Kosten geschuldet;
  • Bei Kündigungen mit einer Vorlaufs-Frist von weniger als 30, jedoch mehr als 10 Kalender-Tagen sind 50 % der veranschlagten Kosten geschuldet;
  • In allen übrigen Fällen haben Kündigungen keine Kostenfolgen.

Kündigungen von Mandaten durch Axxos erfolgen schriftlich (Brief oder E-Mail). Sie sind jederzeit unter Beachtung einer Frist von 30 Tagen möglich und haben keine Kosten- oder Ersatzfolgen.

Kundenseitige Terminverschiebungen

Verschiebungen von im Rahmen des Mandats vereinbarten Consulting-Terminen durch den Kunden erfordern Schriftlichkeit (Brief oder E-Mail) und sind grundsätzlich jederzeit und ohne Kostenfolgen möglich. Erfolgt eine Verschiebung des gesamtem Auftrags jedoch weniger als eine Woche vor Beginn des Mandats,  ist eine Administrationsentschädigung von CHF 200.— geschuldet, es sein denn, die Verschiebung ist aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig.

Im Falle einer Kündigung des ganzen Mandats (siehe oben) gehen die dortigen Kostenregelungen den vorliegenden vor.

Terminverschiebungen seitens Axxos

Kann ein im Rahmen eines Mandats vereinbarter Consulting-Termin infolge höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit des vorgesehenen Senior Consultants) seitens Axxos nicht durchgeführt werden, teilt Axxos dies dem Kunden umgehend mit und die Parteien versuchen in guten Treuen, einen Ausweichtermin zu finden. Kunden, die keinen Ausweichtermin wahrnehmen können, sind frei, das Mandat zu kündigen. Die im Falle von Kündigungen vorgesehenen Kostenregelungen (siehe oben) kommen in solchen Fällen nicht zur Anwendung.

Kann das gesamte Mandat durch Axxos infolge höherer Gewalt nicht erfüllt werden, teilt Axxos dies dem Kunden umgehend mit und die Parteien versuchen in guten Treuen, eine beidseits zufriedenstellende Alternativlösung zu finden. Gelingt dies nicht, gilt das Mandat als auf den Zeitpunkt der vorstehend genannten Mitteilung durch Axxos als beendet.

Geheimhaltung

Jede der Parteien einer Vertragsbeziehung unter diesen AGB ist in Bezug auf sämtliche Informationen, die ihr bzw. den für sie tätigen Personen von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Dies gilt ungeachtet der Natur der betreffenden Informationen sowie des Umstands, ob sie sich bei der Übermittlung auf einem Informationsträger befinden oder nicht. Als Informationen im Sinne dieser Bestimmung gelten sämtliche Angaben über bestimmte Tatsachen, Vorgänge oder Umstände, einschliesslich etwa Einschätzungen, Meinungen, Prognosen, Strategien, Prozesse oder Formeln.

Ungeachtet des Vorstehenden ist jede der Parteien berechtigt, Informationen, die der Vertraulichkeitspflicht unterstehen, Dritten gegenüber offenzulegen, zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen, soweit

  • die jeweils andere Partei der Offenlegung vorgängig zugestimmt hat,
  • die Offenlegung oder Übermittlung der Informationen zur Erbringung der vereinbarten vertraglichen Leistungen erforderlich ist, oder
  • die jeweils andere Partei aufgrund objektiven Rechts oder behördlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist.

Die Überlassung von Informationen im Rahmen einer Vertragsbeziehung unter diesen AGB berührt die Eigentums- und sonstigen Rechte der Parteien an den betroffenen Informationen nicht.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit gemäss der vorliegenden Bestimmung gilt auch nach Beendigung der jeweiligen Vertragsbeziehung so lange fort, wie die betroffene Partei ein Interesse an der Vertraulichkeit der einzelnen, der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen hat.

Abweichende oder zusätzliche Regelungen (z.B. NDA) betreffend die Geheimhaltung zwischen den Parteien sind vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Consultingleistungen werden durch Axxos jeweils mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zahlungsverzugs erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung durch Axxos. In Fällen von fortgesetztem Zahlungsverzug kann Axxos unter Berücksichtigung der individuellen Umstände weitere Massnahmen bis hin zur Aussetzung des laufenden Mandats ergreifen. Die Pflicht zur Zahlung der Rechnung sowie eines allfälligen Verzugszinses bleibt davon unberührt.

Datenschutz

Soweit Axxos persönliche Daten von Kunden im Sinne der Datenschutzgesetzgebung bearbeitet, erfolgt dies unter Berücksichtigung und Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die entsprechenden Einzelheiten sind in der Axxos Datenschutzerklärung geregelt, die integraler Bestandteil dieser AGB bildet. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist zugänglich unter: https://www.axxos.ch/de/datenschutz/

Haftung und Gewährleistung

Axxos schuldet im Rahmen der Vertragsbeziehungen unter diesen AGB stets ein Tätigwerden im Sinne der jeweiligen Consultingleistungen. Axxos führt diese mit der höchsten gebotenen Sorgfalt aus und unterstützt den Kunden nach besten Kräften, die von ihm letztlich angestrebten Ziele zu erreichen. Dennoch verbleibt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, solche Ziele zu erreichen, und Axxos kann diesbezüglich keine Gewähr übernehmen.

Die Haftung von Axxos auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung), wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Im Übrigen hat Axxos eine Versicherung abgeschlossen, die allfällig verbleibende Schadenersatzverpflichtungen abdeckt.

Schlussbestimmungen

Sämtliche Vertragsbeziehungen, auf die diese AGB anwendbar sind, unterstehen schweizerischem Recht.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitfällen versuchen die betreffenden Parteien stets zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, steht ihnen der Rechtsweg offen. Gerichtsstand ist Aarau.

Aarau, 12.03.2025